Wir verstehen Schule vorrangig als Ort des gemeinsamen Lernens. So wie Lehrerinnen und Lehrer die Lernziele festlegen und den Lernfortschritt objektiv bewerten, tragen die Schülerinnen und Schüler durch ihre Mitarbeit, die Erledigung der Aufgaben und der nötigen Fokussierung auf den Unterrichtsgegenstand erheblich zum Gelingen guten Unterrichts bei.
Die Lehrer*innen an der MMS Henndorf bemühen sich, ein positives Lernklima zu schaffen und die Schüler*innen in ihren Lernprozessen professionell und individuell zu begleiten, um die lehrplanmäßig vorgesehenen Ziele bestmöglich zu erreichen. Bei wichtigen erzieherischen und schulischen Fragen pflegen Lehrerinnen und Lehrer einen offenen und raschen Informationsaustausch mit den Eltern und Erziehungsberechtigten.
Allgemeines
• Der Unterricht beginnt um 07:45 Uhr.
• Das Schulhaus darf ab 07:30 Uhr betreten werden. Ausnahme: Fahrschüler*innen dürfen zwischen 07:00 – 07:15 Uhr (ohne Aufsicht, Eigenverantwortung!) das Schulhaus betreten.
• Nach dem Läuten sind die Schüler*innen ausnahmslos in den Klassenräumen an ihren Plätzen, die Unterrichtsbehelfe werden vor Beginn der Stunde zurechtgelegt.
• Im Schulgebäude tragen Schüler*innen Hausschuhe.
• Die Schule ist unser Arbeitsplatz, an dem wir uns entsprechend kleiden.
• Fahrzeuge, wie Scooter etc., werden vor der Schule im Bereich der Fahrradständer abgestellt.
• Alles, was die Sicherheit gefährdet, z.B. Laufen im Schulgebäude oder Mitnahme und Verwendung gefährlicher Gegenstände, ist untersagt.
Pausenregelung für Schüler*innen
5-min-Pausen
- Die Schüler*innen befinden sich in den Klassenräumen (Ausnahmen: Toilettenbesuch, Klassenwechsel).
15-min-Pause
- Die Schüler*innen befinden sich in der Klasse, im Stockwerk am Gang, in der Bibliothek oder in der Mensa zum Jause kaufen.
- Schüler*innen haben die Möglichkeit, mit Abklärung der Pausenaufsicht, in den Innenhof zu gehen.
- Der Klassenwechsel erfolgt am Ende der Pause (nach dem ersten und vor dem letzten Läuten).
10-min-Pause
- Die Schüler*innen befinden sich in der eigenen Klasse oder in im eigenen Stockwerk am Gang.
- Der Klassenwechsel erfolgt am Ende der Pause (nach dem ersten und vor dem letzten Läuten).
Mittagspause
- In der Mittagspause befinden sich die Schüler*innen entweder in der Mensa (mit schriftlicher Erlaubnis) oder außerhalb der Schule.
- Bei groben Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarung kann die Schulleitung die Aufenthaltserlaubnis in der Schule widerrufen.
- Der Mensabereich steht zum Essen und zur Kommunikation zur Verfügung.
- Die Nutzung von digitalen Endgeräten (Smartphone, Notebook, …) ist in diesem Bereich untersagt
- .Für etwaige Lernzeiten und das Erledigen von Hausübungen stehen ab dem SJ 23-24 definierte Räume zur Verfügung. Ein ruhiges Arbeitsverhalten in diesem Raum wird erwartet. Bei einem Verstoß wird dem jeweiligen Schüler/der jeweiligen Schülerin der Aufenthalt in diesem Raum untersagt.
Religionsstunden für abgemeldete Schüler*innen
- Bei Religionsstunden am Beginn (1. Stunde) bzw. am Ende des Vormittagsunterrichts (5. oder 6. Stunde) beginnt für jene Schüler*innen der Unterricht später bzw. endet früher.
- Die gleiche Regelung gilt für den Nachmittagsunterricht.
- Für alle anderen Stunden gilt: abgemeldete Schüler*innen halten sich leise im Gruppenraum auf oder verlassen, mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, das Schulhaus (die gewählte Regelug gilt ganzjährig).
Vereinbarungen für den Unterricht
Schüler*innen…
- verpflichten sich, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, die Unterrichtsmaterialien bereitzuhalten und durch Mitarbeit die Unterrichtsarbeit zu fördern.
- verhalten sich so, dass ein ungestörter Unterricht möglich ist.
- halten sich bei der Verwendung der digitalen Notebooks an die Digital Policy.
- bemühen sich, den Toilettenbesuch auf die Pause zu beschränken.
- achten auf Ordnung und Sauberkeit in der Klasse (vor allem auf meinem Arbeitsplatz) und im gesamten Schulhaus.
- stellen am Ende des Unterrichts stelle den Sessel auf den Tisch.
Vereinbarungen für den Umgang miteinander
- Lehrer*innen, Erziehungsberechtigte und Schüler*innen legen Wert auf einen wertschätzenden, respektvollen, rücksichtvollen und gewaltfreien Umgang miteinander.
- Wir achten auf das Schuleigentum und das Eigentum anderer.
Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten
- Zum Wohle des Kindes streben die Schulleitung, die Lehrenden und die Erziehungsberechtigten einen kooperativen und konstruktiven Umgang miteinander an.
- Die Erziehungsberechtigten sind grundsätzlich für die Erziehung der Kinder verantwortlich und schaffen die Grundlage für deren Selbst- und Sozialkompetenz in der Schule.
- Die Lehrenden tragen zu dieser Entwicklung verantwortungsvoll bei. In Kooperation unterstützen und ergänzen Lehrende und Erziehungsberechtigte einander in der pädagogisch-erzieherischen Arbeit.
- Eventuell auftretende Probleme werden in respektvollen und lösungsorientierten Gesprächen gemeinsam gelöst. Dazu bieten alle Lehrpersonen eine wöchentliche Sprechstunde an, um eine Voranmeldung wird gebeten.
Die vorliegende Verhaltensvereinbarung soll und kann nicht alles reglementieren. Im Zweifelsfall wird von der Schulleitung bzw. der Lehrkraft eine notwendige Entscheidung in der Situation getroffen.