Schul- und Hausordnung

Unsere Schule ist ein Ort der Bildung und der Kultur, an dem täglich viele Menschen gemeinsam leben, miteinander arbeiten und füreinander da sind.  

Die vorliegende Schul- und Hausordnung soll dafür den geeigneten Rahmen bieten, den größtmöglichen Schutz des Einzelnen in unserer Gemeinschaft schaffen, gleichzeitig aber auch individuelle Freiräume eröffnen.  

 

Allgemeines

Die vorliegenden Regelungen entsprechen den einschlägigen Bestimmungen des Schulunterrichts- und Schulzeitgesetzes sowie des Aufsichtserlasses 2005 und optimieren somit die Rechtssicherheit für alle Schulpartner – für Schüler, Eltern und Lehrer. 

Schulfremden Personen - auch ehemaligen Schülerinnen und Schülern - ist der Aufenthalt im Schulhaus und auf der gesamten Schulliegenschaft nur nach vorheriger Anmeldung in der Direktion und Genehmigung durch den Schulleiter gestattet. Bei Abwesenheit des Leiters hat die Anmeldung am Konferenzzimmer zu erfolgen und wird die Genehmigung durch die jeweils dienstälteste anwesende Lehrperson erteilt.    

 

Unterricht - unterrichtsfreie Zeit

Der Unterricht beginnt um 7:45 Uhr.

Ab 7:30 Uhr darf das Schulhaus betreten werden. Nur Fahrschülern wird bereits ab 7:00 Uhr die Erlaubnis erteilt, sich im Schulhaus aufzuhalten. Für diese Schüler ist bereits ab 7:00 Uhr eine Aufsicht vorgesehen. Der vorzeitige Einlass besteht nur bis ca. 7:15 Uhr. Bei groben Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung bzw. Nichtbefolgung von Anweisungen durch die Aufsichtspersonen kann die Aufenthaltserlaubnis vor 7:30 Uhr durch die Schulleitung widerrufen werden.

Nach dem Läuten sind die Schüler ausnahmslos in den Klassenräumen an ihren Plätzen, die Unterrichtsbehelfe werden vor Eintreten der Lehrkraft zurechtgelegt.

Ist 10 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrperson in der Klasse, ist dies umgehend im Konferenzzimmer oder in der Direktionskanzlei zu melden.  Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist allen Schülern grundsätzlich nicht gestattet. Schüler können im Einzelfall nur entlassen werden, wenn

o        bei vorhersehbaren Gründen vorher ein schriftliches Ansuchen der Erziehungsberechtigten unter Angabe des Grundes vorgelegt wird

o        telefonisch die kurzfristige Notwendigkeit durch die Erziehungsberechtigten mitgeteilt wird 

o        im Krankheitsfall die Erziehungsberechtigten oder ein erwachsener Angehöriger des Schülers telefonisch durch die Schule erreicht werden kann.

Für Schüler, die nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen, werden folgende Regelungen getroffen: 

o        bei Religionsstunden am Beginn (1. Stunde) bzw. am Ende des Vormittagsunterrichts (5. oder 6. Stunden) beginnt der Unterricht später bzw. endet früher. Die gleiche Regelung gilt für den Nachmittagsunterricht.

o        bei Religionsstunden in der Mitte des Vormittags- und Nachmittagsunterrichts dürfen die Schüler nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen. Ein Aufenthalt am Schulgelände bzw. in der Schule ist damit verboten, da dafür keine Aufsicht vorgesehen ist. Liegt eine solche Einverständniserklärung nicht vor, müssen sich die Schüler in genau bestimmten Schulräumlichkeiten aufhalten, wobei das Einrichten einer eigenen Aufsicht von der Anzahl, vom Alter und vom Verhalten abhängig gemacht wird. Für die Freistunden zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht (Mittagspausen) gilt folgende Regelung:

o        Für die Mittagspausen ist je nach Anzahl, Alter und zu erwartendem Verhalten eine Aufsicht einzurichten. Schüler dürfen sich während der Mittagspausen nur mit schriftlichem Antrag der Erziehungsberechtigten, bewilligt von der Schulleitung, in eigens dafür vorgesehenen Schulräumlichkeiten aufhalten.

o        Während der Mittagspausen dürfen Schüler auf eigene Gefahr das Schulgelände verlassen (beispielsweise zum Jausenkauf). Störungen des Unterrichtes sind dabei tunlichst zu vermeiden.

Bei groben Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung bzw. Nichtbefolgung von Anweisungen durch die Aufsichtspersonen kann die Aufenthaltserlaubnis während der Mittagspause durch die Schulleitung widerrufen werden.   

 

Erziehung- und Ordnungsmaßnahmen

 

Waffen und waffenähnliche Gegenstände werden den Schülern abgenommen, in der Direktionskanzlei verwahrt und nur den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt. Mobiltelefone, ipods, u.dgl., die unerlaubt verwendet werden (, …) bzw. den Unterricht stören, werden ebenfalls den Schülern abgenommen und nach Unterrichtsschluss wieder ausgehändigt. Im Wiederholungsfall behalten wir uns nach Rücksprache mit Eltern / Erziehungsberechtigten vor, diese Gegenstände erst nach einem vereinbarten Zeitraum wieder auszuhändigen.

Bei Nichteinhaltung der Schul- und Hausordnung bzw. der Verhaltensvereinbarungen ist folgender Stufenplan an Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vorgesehen:

o        Belehrung

o        Ermahnung

o        Eintragung im Klassenbuch à Gespräch Lehrer – Schüler

o        Schriftliche Information der Eltern à Gespräch Eltern– Schüler–Lehrer 

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